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Preise

Die Teil­nah­mege­bühr für den Hypn­o­Day beträgt EUR 180,00

(der Preis sind Umsatzs­teuer­be­fre­it nach §19 UstG)

Im Preis enthal­ten sind bere­its Deine Getränke (Soft-Drinks, Kaf­fee, Tee), kleine Snacks in den Kaf­feep­ausen und ein leck­eres Mit­tags­büf­fet (mit u.a. veg­e­tarischem Essen)

Für den kom­menden Hypn­o­Day gel­ten die fol­gen­den Zahlungsbedingungen:

Wenn Du Dir bere­its sich­er bist, dass Du am Hypn­o­Day teil­nehmen möcht­est, dann melde Dich bitte schnell­st­möglich an.

Nach Dein­er Anmel­dung und Erhalt Deines Impfzertifikates/Genesungsnachweis erhältst Du inner­halb von ein­er Woche Deine Rech­nung, über die Teil­nah­mege­bühr von EUR 180,00, per E‑Mail von mir.

Wenn Deine Gene­sung schon länger zurück­liegt, dann melde Dich bitte direkt bei mir, bevor Du Dich anmeldest.

Bitte beachte, dass Deine Teil­nah­mege­bühr inner­halb von ein­er Woche, nach Erhalt der Rech­nung, fäl­lig wird.
Wenn Du also noch nicht bezahlen möcht­est, dann melde Dich bitte noch nicht an.

Nach Ein­gang Dein­er Teil­nah­mege­bühr hast Du Deinen Platz beim Hypn­o­Day sicher.

Ich kann Deine Anmel­dung nur in Verbindung mit Deinem Impfzertifikat/Genesungsnachweis annehmen.
Dein Impfz­er­ti­fikat kannst Du direkt in der Anmel­dung hochladen, oder geson­dert an schicken.

Soll­test Du Dich aus gesund­heitlichen Grün­den nicht impfen lassen kön­nen, und es liegt darüber ein ärztlich­es Attest vor, dann melde Dich bitte auch direkt bei mir. 

 

Stornogebühren:
Es gel­ten die fol­gen­den Stornogebühren:

Bis 28 Tage vor Ver­anstal­tungs­be­ginn 50 %,
bis 21 Tage vorher 60 %,
bis 14 Tage vor Beginn 85 %,
danach und bei Nicht­teil­nahme 100 % der Teilnahmegebühren.

Wenn Du Deine Teil­nahme, inner­halb der oben genan­nten Frist, stornieren musst, nenne mir gerne eine Ersatzper­son, die für Dich kommt. Diese Per­son kann dann neue Work­shops auswählen.

Sollte ich die Ver­anstal­tung aus wichti­gen Grün­den absagen müssen (z. B. Bes­tim­mung ein­er Behörde, das jegliche Ver­anstal­tun­gen zu unter­lassen sind — höhere Gewalt), so beste­ht lediglich Anspruch auf volle Rück­er­stat­tung der Teil­nah­mege­bühr. Ansprüche darüber hin­aus beste­hen nicht, für son­stige unmit­tel­bare Schä­den und Kosten inklu­sive Ver­di­en­staus­fall, ent­gan­genen Gewinn oder Ansprüche Drit­ter, Reisekosten, Folge- und Ver­mö­genss­chä­den jed­er Art übernehme ich kein­er­lei Haftung.

Ich behal­ten mir vor, die Ver­anstal­tung aus wichti­gen Grün­den bis zu vier Wochen vor dem Ver­anstal­tung­ster­min abzusagen.
Selb­stver­ständlich erhältst Du in diesem Fall den gezahlten Rech­nungs­be­trag voll­ständig zurück.

 

 

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